SCHULUNGEN
Zusammen mit unserem Ausbildungspartner können wir Ihnen folgende Schulungen anbieten:
Hebebühnenschein
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- G 41
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen und Pflichten des Bedienpersonals
- Art, Aufbau und Funktion von Hebebühnen
- Sicherheitseinrichtungen
- Physikalische Grundlagen (Schwerpunkte / Standsicherheit)
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
Praktische Ausbildung:
- Aufbau, Funktion, Fahrübungen und Notverfahren
(Tele-)Staplerschein
Schulungen für Teleskopstapler sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Personen und Arbeitsplätzen zu gewährleisten.
In Deutschland sind die Schulungen gemäß dem DGUV-Grundsatz 308-001 (Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen) und DGUV-Grundsatz 308-009 Stufe 1 und 2a (Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern) geregelt.
Durch eine solche Schulung werden Unfälle vermieden und die Lebensdauer der Geräte erhöht. Darüber hinaus ist die Schulung ein wichtiger Faktor bei der Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften.
Die Teilnehmer erwerben den Fahrerausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler) bzw. den Schein für geländegängige Teleskopstapler gemäß BGV D 27 und BGG 925
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
Theoretische Ausbildung
- Gesetzliche Grundlagen (DGUV 68 und DGUV 308-001/ DGUV 308-009)
- Technische Grundlagen
- Fahrtechnische Grundlagen
- Aufbau des Stapler (Technische Ausstattung)
- Physikalische Gesetze (Hebegesetz)
- Theoretische Wissensprüfung
- Wirtschaftlicher und effektiver Einsatz im Betrieb
Praktische Ausbildung - Praktische Prüfung
Abschluss:
- Fahrerausweis gemäß DGUV 68 und DGUV 308-001 / DGUV 308-009
Ihre Ansprechpartnerin für Schulungen: Frau Reber 0961/67010-45